10199 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die einen harmonisierten Rahmen für die Barrierefreiheit solcher Websites und Anwendungen festlegt. Alle Websites und mobilen Anwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen iSv Art 2 Abs 1 Z 4 der Richtlinie (EU) 2014/24 über die öffentliche Auftragsvergabe sind vom Anwendungsbereich erfasst, sofern dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erzeugt und keine der Ausnahmebestimmungen greift. In technischer Hinsicht gilt als Richtschnur die Erfüllung der Stufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.0". Dazu ist der geltende Europäische Standard 301 549 festgelegt worden. Neben Festlegung der Barrierefreiheitsanforderungen sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates auch die Schaffung eines Feedback-Mechanismus sowie eines Durchsetzungsverfahrens für Beschwerden von betroffenen Nutzerinnen und Nutzern in Hinblick auf Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen vor.

 

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Andrea Wagner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Peter Samt, Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA und Mag. Bernd Saurer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Andrea Wagner gewählt.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                                 Andrea Wagner                                                               Stefan Schennach

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender