10205 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahme:
Ratifikation des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930;
Kenntnisnahme der Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur Beseitigung von Zwangsarbeit.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung erforderlich.
Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernd Saurer.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Anton Froschauer, Stefan Schennach, Christian Buchmann, Gottfried Sperl und Korinna Schumann.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Bernd Saurer gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2019 07 09
Mag. Bernd Saurer Ing. Eduard Köck
Berichterstatter Vorsitzender