10210 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird

Die Abgeordneten Norbert Sieber, Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 25. April 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Alterssicherungskommissions-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2017, aktualisiert.

Zum einen soll es in Hinkunft nur mehr zwei Kategorien von Kommissionsmitgliedern geben, und zwar Mitglieder mit Stimmrecht und Mitglieder ohne Stimmrecht: Die Bestimmungen über das Teilstimmrecht sollen nicht zuletzt auch aus arbeitsökonomischen Gründen entfallen.

Zum anderen sollen - wie schon im Rahmen der Vorgängerkommission - die Experten des Wirtschafts- und des Sozialressorts zu stimmberechtigten Mitgliedern avancieren.

Darüber hinaus werden Klarstellungen bei den ministeriellen Wirkungsbereichen getroffen: Durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 kommt die Kommissionstätigkeit nunmehr anstelle des Bundeskanzleramtes dem Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport sowie anstelle des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Rosa Ecker, MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marlies Steiner-Wieser und Korinna Schumann.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Rosa Ecker gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                               Rosa Ecker, MBA                                                            Korinna Schumann

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende