10216 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019)

Die Abgeordneten Elisabeth Köstinger, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 12. Juni 2019 im Nationalrat eingebracht und auszugsweise wie folgt begründet:

„Zur AWG-Rechtsbereinigung

2018 wurde im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Entsorgungswirtschaft, der kommunalen Abfallverbände, der Sozialpartnerschaft (WKÖ und LKÖ), der Bundesländer, des Städte- und Gemeindebundes, des Justizministeriums sowie unabhängigen Expertinnen und Experten eingerichtet. Ziel dieser Arbeitsgruppe war es, konkrete Vorschläge zur Rechtsbereinigung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 auszuarbeiten. Diese Vorschläge umfassen: Entfall des Stellvertreters des Abfallbeauftragten; Ausnahmen und Erleichterungen beim Erlaubnisrecht, insbesondere Entfall des Nachweises eines Zwischenlagers für Abfallsammler nicht gefährlicher Abfälle und Ausweitung des Nachsichtsrechts; Entfall der abfallrechtlichen Genehmigungspflicht nach AWG 2002 bei bestimmten Anlagen; Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung durch Verordnung sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Projekte zur Digitalisierung, zB Abfallartenpools, vollelektronischer Begleitschein und Bescheidregister.

Zum Verbot von Kunststofftragetaschen

Ziel dieser Novelle ist es auch, negative Auswirkungen von Kunststofftragetaschen auf die Umwelt, insbesondere das Gewässer und die menschliche Gesundheit zu verhindern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Aufbauend auf europäischen Vorgaben wie dem Kreislaufwirtschaftspaket und der Plastikstrategie sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, in verschiedenen Bereichen aktiv gegen die Entstehung von Kunststoffabfällen und deren Verteilung in der Umwelt vorzugehen.

Im Vortrag an den Ministerrat vom 5. Dezember 2018 werden die Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung zur Reduktion von Plastikabfällen in Österreich beschrieben. Eine wesentliche Maßnahme ist ein generelles Kunststofftragetaschenverbot mit nur wenigen, klar begrenzten Ausnahmen, etwa für sehr leichte Tragetaschen (Knotenbeutel), die biologisch abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Dieses Inverkehrsetzungsverbot soll Anfang 2020 in Kraft treten.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Peter Raggl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dominik Reisinger, David Stögmüller, Peter Samt, Dr. Peter Raggl, Andrea Wagner, Michael Bernard, Andrea Kahofer und Günther Novak.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Peter Raggl gewählt.


Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 07 09

                                 Dr. Peter Raggl                                                                  Günther Novak

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender