10225 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates soll die Transparenz und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit Fördervergaben erhöhen. Er umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
1. Möglichkeit der Darstellung der Leistungsempfänger durch Gebietskörperschaften sowie Gemeindeverbände,
2. Verpflichtende Einmeldung der Förderungsgewährung sowie der Beschreibung des Förderungsgegenstandes,
3. Herauslösung der taxativen Aufzählung der ertragssteuerlichen Ersparnisse aus dem Gesetz und Überleitung in eine entsprechende Verordnung,
4. Neues Regelwerk betreffend die Adaptierung der Abfrageberechtigung,
5. Verankerung des Wirtschaftlichkeitszwecks und erweiterte Auswertungsmöglichkeiten,
6. Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO").
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2019 07 09
Ing. Eduard Köck Ingo Appé
Berichterstatter Vorsitzender