10252 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung sowie das Produktpirateriegesetz 2020 erlassen werden, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 aufgehoben wird und die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Abfallwirtschafts-gesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Arbeitskräfte-überlassungsgesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneimittelgesetz, das ASOR-Durchführungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Bauarbeiter–Urlaubs– und Abfertigungsgesetz, das Bauern–Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bewertungsgesetz 1955, das Biersteuergesetz 1995, das Biozidproduktegesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundes–Stiftungs– und Fondsgesetz 2015, das Chemikaliengesetz 1996, das Einkommensteuergesetz 1988, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Flugabgabegesetz, das Gebührengesetz 1957, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Grundsteuergesetz 1955, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Handelsstatistische Gesetz 1995, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Kommunalsteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebensmittelsicherheits– und Verbraucherschutzgesetz, das Lohn– und Sozialdumping–Bekämpfungsgesetz, das Marktordnungsgesetz 2007, das Meldegesetz 1991, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Mineralrohstoffgesetz, das Niederlassungs– und Aufenthaltsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein– und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Punzierungsgesetz 2000, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Stabilitäts-abgabegesetz, das Stadterneuerungsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Tabakmonopolgesesetz 1996, das Tabaksteuergesetz, das Tierseuchengesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Verfassungs-gerichtshofgesetz 1953, das Vermarktungsnormengesetz, das Verrechnungs-preisdokumentationsgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Verwaltungs-gerichtshofgesetz 1985, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Wohnhaus–Wiederaufbaugesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Finanz-Organisationsreformgesetz – FORG)

Die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 3. Juli 2019 im Nationalrat eingebracht und auszugsweise wie folgt begründet:

„Die österreichische Finanzverwaltung steht aufgrund der Digitalisierung und Globalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft, der komplexer werdenden Rechtssysteme und der Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor großen externen und internen Herausforderungen. Eine Maßnahme zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist die Organisationsreform der Bundesfinanzverwaltung.

Als dem BMF nachgeordnete Dienststellen sollen anstatt der Steuer- und Zollkoordination, der 40 Finanz- und 9 Zollämter, der Großbetriebsprüfung, der Finanzpolizei und der Steuerfahndung zukünftig fünf Ämter (das Finanzamt Österreich, das Zollamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe, das Amt für Betrugsbekämpfung und der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge) eingerichtet werden.

An die Stelle der 39 Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis und des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel treten ab 1. Juli 2020 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit, nämlich das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe. Die neun Zollämter werden ebenfalls zu einer Abgabenbehörde mit bundesweiter Zuständigkeit zusammengeführt, dem Zollamt Österreich.

Weiters wird ein Amt für Betrugsbekämpfung errichtet, das die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung und der Finanzämter in ihrer bisherigen Funktion als Finanzstrafbehörde wahrnehmen wird. Damit gibt es ab 1. Juli 2020 nur mehr zwei sachlich zuständige Finanzstrafbehörden mit jeweils bundesweiter örtlicher Zuständigkeit, nämlich das Zollamt Österreich und das Amt für Betrugsbekämpfung.

Hinzu kommt der bereits mit Gesetz eingerichtete Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Alle neu eingerichteten Ämter zeichnen sich durch eine bundesweite Zuständigkeit aus. Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit erübrigen sich daher vollkommen. Erforderlich sind nur mehr Regelungen der sachlichen Zuständigkeit, die die Aufgabenbereiche der jeweiligen Abgabenbehörden voneinander abgrenzen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. Oktober 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gerd Krusche.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gerd Krusche gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 10 08

                                   Gerd Krusche                                                                        Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender