10255 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 2. Juli 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Beschäftigungssituation von Menschen über 50 ist verbesserungsbedürftig. Die Aktion 20.000 hat versucht, hier gegen zu steuern. Die Aktion 20.000 ist am 30. Juni 2019 ausgelaufen, die Ergebnisse der Evaluierungen liegen noch nicht vor. Arbeitgeber, die über den Förderzeitraum hinaus die älteren MitarbeiterInnen beschäftigen, sollen eine Förderung erhalten. Diese ist mit der Höhe des Aufwandes, der der Arbeitslosenversicherung bei Arbeitslosigkeit einer älteren Person entsteht (ALG/NH plus SV – Beiträge), begrenzt.“

Ein im Zuge der Debatte im Nationalrat eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Derzeit sind rund 94.000 Menschen über 50 arbeitslos. Es ist höchste Zeit zu handeln, denn die Prognosen zeigen einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit für kommendes Jahr. Es sollen daher zusätzliche Mittel für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen für die Gruppe der Arbeitnehmer/innen über 50 zur Verfügung gestellt werden.“

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. Oktober 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Marlies Steiner-Wieser, Ing. Bruno Aschenbrenner, Andrea Wagner und Ing. Bernhard Rösch.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Oktober 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 10 08

                         Marlies Steiner-Wieser                                                       Korinna Schumann

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende