10269 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (3. Dienstrechts-Novelle 2019)

Die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 13. November 2019 im Nationalrat eingebracht.

Die 3. Dienstrechts-Novelle 2019 betrifft u.a. Regelungen hinsichtlich etwaiger Auslegungs- und Vollzugprobleme zum "Papa-Monat", die unbefristete Verlängerung der Wiedereingliederungsteilzeit, die Schulevaluation und die Begleitung von Schulentwicklungsprozessen durch Hochschullehrer/innen. In Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird außerdem klargestellt, dass nicht verbrauchter Urlaub künftig nicht mehr automatisch verfällt, wenn er nicht zeitgerecht in Anspruch genommen wurde. Vielmehr muss der bzw. die Vorgesetzte nachweisen, dass er bzw. sie rechtzeitig und unmissverständlich auf die Inanspruchnahme des Urlaubs gedrängt und diesen auch ermöglicht hat. Ergänzend dazu wird normiert, dass Erklärungen und Anträge auf Ruhestandsversetzung künftig frühestens drei Monate – statt zwei Monate – nach Einbringen wirksam werden.

Gemäß dem durch einen Abänderungsantrag im Plenum des Nationalrates in die Dienstrechtsnovelle eingebauten Gehaltsabschluss werden die Gehälter für Vertragsbedienstete und Beamte/innen des Bundes mit 1. Jänner 2020 gestaffelt zwischen 2,25% im obersten und 3,05% im untersten Einkommensbereich angehoben. Untergrenze ist ein monatliches Plus von 50 €, die Zulagen steigen um 2,3%.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA MA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Elisabeth Grimling.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA MA gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 12 17

                     Mag. Reinhard Pisec, BA MA                                          Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender