10274 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert und das EUROFIMA-Gesetz aufgehoben wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 13. November 2019 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf dient der Anpassung des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden, BGBl. I Nr. 134/2017, (HOG – Vereinbarung).

Das in Umsetzung des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 erlassene Bundeshaftungs-obergrenzengesetz sieht für den Bund noch einen für den Zeitraum 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2018 geltenden Gesamthaftungsrahmen in Höhe von 197 Milliarden Euro vor. Gemäß HOG – Vereinbarung gilt künftig eine einheitliche Berechnung der Obergrenzen für Haftungen auf Basis der Abgabeneinnahmen der jeweiligen Gebietskörperschaft. Daher wird im Bundeshaftungs-obergrenzengesetz die Obergrenze für Haftungen des Bundes sowie der außerbudgetären Einheiten des Bundes an die in der HOG – Vereinbarung vorgesehene Berechnungsmethode angepasst und werden die sonstigen damit zusammenhängenden Änderungen vorgenommen. Des Weiteren wird das EUROFIMA-Gesetz, welches für neue Haftungsübernahmen keine Bedeutung mehr hat, zur Rechtsbereinigung aufgehoben.

Gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG steht dem Bundesrat betreffend § 1, § 2 Abs. 1 und § 8 kein Mitwirkungsrecht zu.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Mattersberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Ing. Bernhard Rösch.

Der Antrag der Bundesräte Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Bernd Saurer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert und das EUROFIMA-Gesetz aufgehoben wird mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 12 17

                              Mag. Bernd Saurer                                                                    Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender