10286 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Tourismus, Kunst und Kultur

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend staatsvertragliche Verpflichtung des Bundes für das Weltkulturerbe „historisches Zentrum der Stadt Wien“

Die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Februar 2020 im Bundesrat eingebracht und wie folgt erläutert:

„Bekanntlich befindet sich Wien seit der umstrittenen Beschlussfassung der Flächenwidmung beim Eislaufverein vor einem Jahr auf der, roten Liste' der UNESCO. Es droht im Fall der Errichtung des dort geplanten Hochhauses die Aberkennung des Prädikats „Weltkulturerbe für das historische Zentrum der Stadt Wien“.

Seinerzeit wurde zwar seitens der Regierungskoalition ein Resolutionsantrag beschlossen, im 1. Bezirk keine Hochhäuser errichten zu lassen. Dies hat allerdings keinerlei rechtliche Verbindlichkeit und steht sogar im Widerspruch insbesondere zu Hochhauskonzept und Masterplan Glacis, die dies sehr wohl möglich machen.

Ein Gutachten zum Bauprojekt am Heumarkt, erstellt vom Verfassungsjuristen Theo Öhlinger sieht den Bund für den Erhalt des Unesco-Welterbe-Status der Wiener Innenstadt verantwortlich. Darin heißt es, dass der Bund "für die Einhaltung staats-vertraglicher Verpflichtungen ungeachtet ihrer innerstaatlichen Zuordnung nach der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern verantwortlich" ist. Und weiter: "Um diese Verantwortung auch dann wahrnehmen zu können, wenn die Durchführung eines völkerrechtlichen Vertrages in den Kompetenzbereich der Länder fällt, räumt die Bundesverfassung dem Bund ein durchaus effizientes Instrumentarium ein." Er bezieht sich darin auf staatsvertragliche Verpflichtungen, wonach seitens des Bundes eine Weisung erteilt werden kann, damit der Status Weltkulturerbe für das historische Zentrum Wiens erhalten bleibt. Konkret heißt das, geht es um den möglichen Verlust des Welterbe-Status der Wiener Innenstadt, ist nicht mehr das Bundesland Wien hauptverantwortlich. Die Bundesregierung kann das Weltkulturerbe der Stadt Wien nicht nur retten, sie muss es der Verfassung nach tun. Dies könne etwa in Form einer Weisung an die Landesregierung oder den Landeshauptmann erfolgen oder als Ersatzvornahme durch den zuständigen Bundesminister.“

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernd Saurer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marco Schreuder, Rudolf Kaske, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Mag. Bernd Saurer und Mag. Reinhard Pisec, BA MA.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend staatsvertragliche Verpflichtung des Bundes für das Weltkulturerbe „historisches Zentrum der Stadt Wien (271/A(E)‑BR/2020) keine Mehrheit.

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Abs. 6 GO-BR ist ein Ausschussbericht zu erstatten.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Bernd Saurer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur somit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Entschließungsantrag 271/A(E)‑BR/2020 keine Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 03 10

                              Mag. Bernd Saurer                                                  Mag. Reinhard Pisec, BA MA

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender