10319 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betreffend Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei

Das Zusatzabkommen zwischen den drei Parteien enthält gewissen Verfahrensregelungen, die durch den Beitritt Islands und Norwegens zum EU – USA Luftverkehrsabkommen notwendig werden.

Ziel ist die erforderliche Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen den drei Parteien sicherzustellen. Zudem soll die Anwendung bestimmter Regelungen des EU-USA Luftverkehrsabkommens sichergestellt werden (z. B. betreffend Aussetzung von Verkehrsrechten sowie staatliche Beihilfen). Des Weiteren wird die Beteiligung Islands und Norwegens am Gemeinsamen Ausschuss des EU-USA Luftverkehrsabkommens sowie an Schiedsverfahren gemäß EU-USA Luftverkehrsabkommen geregelt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Lackner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Lackner gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 05 04

                               Andreas Lackner                                                            Markus Leinfellner

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender