10330 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Armenien in einer Reihe von Sektoren vor. Es soll bessere Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Handels- und Investitionsbeziehungen schaffen, ebenso ein verbessertes regulatorisches Umfeld in den Bereichen Handel mit Dienstleistungen, Niederlassung von Unternehmen, Energiekooperation, öffentliches Beschaffungswesen, Geistiges Eigentum etc.

Das vorliegende Abkommen umfasst eine große Bandbreite von Sektoren, in denen die Zusammenarbeit verstärkt werden soll, darunter u.a. die Bereiche Energie, Verkehr, Umweltschutz und Klimawandel, Forschung und Innovation.

Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits widerspricht nicht der Mitgliedschaft der Republik Armenien in der Eurasischen Wirtschaftsunion. Durch die Mitgliedschaft Armeniens in der Eurasischen Wirtschaftsunion ergeben sich für die Europäische Union und die Republik Österreich Zugangschancen zu über Armenien hinausgehenden Märkten.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Juni 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Johanna Miesenberger.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Johanna Miesenberger gewählt.

 

 

 

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 06 02

                          Johanna Miesenberger                                                          Ing. Eduard Köck

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender