10334 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahme:
Ratifikation des Änderungsprotokolls zum Zusatzprotokoll über die Überstellung verurteilter Personen durch Österreich.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Da keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Juni 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Peter Raggl.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Peter Raggl gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 06 02
Dr. Peter Raggl Ing. Eduard Köck
Berichterstatter Vorsitzender