10335 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus

Das gegenständliche Übereinkommen stellt einen weiteren wichtigen Schritt im Rahmen der internationalen Bemühungen zur wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität dar.

Es baut auf dem Geldwäscheübereinkommen 1990 auf, ergänzt und erweitert dieses aber in vielerlei Hinsicht. An Neuerungen hervorzuheben sind:

o      Anwendbarkeit sämtlicher Bestimmungen des Übereinkommens, insbesondere über Einziehung und Beschlagnahme von Vermögenswerten und über die zwischenstaatliche Zusammenarbeit, nicht nur auf Geldwäsche, sondern auch auf Terrorismusfinanzierung;

o      Erweiterung des Kreises der Vortaten des Straftatbestandes der Geldwäsche;

o      Verantwortlichkeit juristischer Personen;

o      Ermittlungsbefugnisse in Bezug auf Kredit- und Finanzinstitute (Kontenöffnung);

o      Bestimmungen über zentrale Geldwäsche-Meldestellen und deren Zusammenarbeit;

o      präventive Maßnahmen, insbesondere Identifizierungs- und Meldepflichten.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Juni 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Peter Raggl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Ing. Eduard Köck.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Peter Raggl gewählt.

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2020 06 02

                                 Dr. Peter Raggl                                                                Ing. Eduard Köck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender