10340 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen

über den 42. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2018) (III-683-BR/2019 d.B.)

Der vorliegende Bericht gibt über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2018 Aufschluss und wird in zwei getrennten Bänden vorgelegt.

Der erste Bericht (Kontrolle der öffentlichen Verwaltung) gliedert sich in folgende Abschnitte:

              1. Leistungsbilanz;

               2. Heimopferrente;

               3. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung;

               4. Anregungen an den Gesetzgeber.

Der zweite Bericht (Präventive Menschenrechtskontrolle) gliedert sich in folgende Abschnitte:

               1. Der Nationale Präventionsmechanismus im Überblick;

               2. Feststellungen und Empfehlungen;

               3. Empfehlungen des NPM.

 

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 2. Juni 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

An der Debatte beteiligte sich VA Mag. Bernhard Achitz.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 den Antrag, den 42. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2018) (III-683-BR/2019 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wien, 2020 06 02

                 Claudia Hauschildt-Buschberger                                         Andrea Michaela Schartel

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende