10352 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2020 (Kommunalinvestitionsgesetz 2020 – KIG 2020)
Die Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Initiativantrag am 26. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Leistungen der Gemeinden und Städte sind für die Daseinsvorsorge in den Regionen unverzichtbar. Für den Wiederaufbau aus der Krise hinaus ist die Rolle der Gemeinden und Städte als größter Investor des öffentlichen Sektors von wichtiger Bedeutung. Durch die Krise stehen aber diese Funktionen aktuell unter Druck.
Als Teil eines Unterstützungspakets für Gemeinden soll daher nach dem Vorbild des Kommunalen Investitionsprogramms 2017/2018 (KIG 2017), damals mit einem Zweckzuschuss des Bundes iHv. 175 Mio. €, ein neues Kommunales Investitionsprogramm 2020 vorgesehen werden:
- Das Projekt sieht Bundesmittel iHv. 1 Mrd. € vor; gegenüber dem KIG 2017 wird der Zuschuss des Bundes von 25 % auf 50 % der Investition der Gemeinde erhöht.
- Der Zuschuss wird für Projekte gewährt, die entweder noch nicht begonnen wurden, wofür als Stichtag Ende Mai 2020 festgelegt wird, als auch für Projekte, die zwar Ende Mai im Jahr 2019 bereits begonnen wurden, aber von der Gemeinde aufgrund der krisenbedingten Mindereinnahmen verschoben werden müssten.
- Die Aufteilung auf die einzelne Gemeinde erfolgt wie beim KIG 2017, somit nach einem Mischschlüssel aus Einwohnerzahl und abgestuftem Bevölkerungsschlüssel.
- Um das Ziel, das Investitionsniveau der Gemeinden trotz Coronakrise zu stärken, und insb. auch im Sinne der Stärkung der Regionalität wird die Zweckbindung erweitert und werden neben Bauprojekten auch generell Ersatzinvestitionen und Sanierungen bezuschusst.
- Zusätzlich zu den bisherigen Verwendungszwecken des KIG 2017 wird auch vorgesehen, Zuschüsse für Attraktivierungen der Ortskerne (beispielsweise durch Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen von Bauwerken wie Kirchen, Museen und andere Kultureinrichtungen in den Ortskernen) sowie weitere klimaschutzrelevante Investitionen zu gewähren, was ebenfalls die Nachfrage- und Beschäftigungswirkung verstärken wird.
- Ziel ist, dass mindestens 20 % der Mittel sind für ökologische Maßnahmen, die insbesondere zur Einhaltung der unionsrechtlichen Ziele im Klima- und Energiebereich beitragen sollen, verwendet werden.“
Im Zuge der Debatte im Budgetausschuss des Nationalrats haben die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA einen Abänderungsantrag eingebracht, der beschlossen und wie folgt begründet wurde:
„Die Erhaltung der Gemeindestraßen stellt für die Gemeinden eine große finanzielle Belastung dar, weshalb die Zweckbindung um die Sanierung von Gemeindestraßen ergänzt werden soll. Der Begriff „Straße“ umfasst nicht nur die Fahrbahn, sondern alle unmittelbar dem Verkehr dienende Anlagen z.B. Gehsteige, Rad- und Gehwege oder Lärmschutzwände.
Als weitere Ergänzung der Zweckbindung wird die Errichtung und Sanierung von Gebäuden von anerkannten Rettungsorganisationen wie beispielsweise der Feuerwehr oder der Rettung vorgesehen.
Aufgrund der Corona-Krise wurden von vielen Familien bereits freie Tage für die Kinderbetreuung verwendet. Die zusätzliche Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen im Sommer ist daher notwendig, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten. Gleichzeitig ist dies mit erheblichen Kosten für die Gemeinden verbunden. Zweckzuschüsse vom Bund werden die Gemeinden bei der Bereitstellung von zusätzlicher Betreuung finanziell entlastet.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. Juni 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dominik Reisinger, Josef Ofner, Otto Auer und Günther Novak.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 06 24
Otto Auer Elisabeth Mattersberger
Berichterstatter stv. Vorsitzende