10372 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2020 – GBNov 2020)
Hauptziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Stärkung der Treuhänderrangordnung. Sie soll praktikabler ausgestaltet werden, sodass die Vorteile dieser Rangordnung überwiegen und die Papierrangordnung zurückgedrängt wird.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht daher eine Regelung für den Fall des Todes bzw. des Verlusts oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders vor. Zudem soll künftig die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch oder einer Rangordnungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder nicht entgegenstehen. Letztlich soll auch die Löschung der Anmerkung der Rangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist geregelt werden.
Darüber hinaus gibt es Erleichterungen bei der Antragstellung sowie der Zustellung.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann, Andreas Arthur Spanring, Mag. Christine Schwarz-Fuchs, Stefan Schennach und Christoph Steiner.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 07 14
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Claudia Hauschildt-Buschberger
Berichterstatterin Vorsitzende