10378 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird

Die mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates beabsichtigte Novellierung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017 (WTBG 2017), BGBl. I Nr. 137/2017, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl Nr. 46/2019, verfolgt im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU (5. Geldwäsche-Richtlinie).

Ferner werden noch Anpassungen und Klarstellungen hinsichtlich der Richtlinie (EU) 2015/849 (4. Geldwäsche-Richtlinie) vorgenommen.

Eine weitere Maßnahme ist die Schaffung der Verpflichtung, dass die Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Fall einer vorläufigen Untersagung der Berufsausübung von natürlichen Personen oder Gesellschaften, einen Kanzleikurator zu bestellen hat. Im Bereich des Kammerrechts sind Regelungen zur Durchführung der Wahlen der Kammerorgane auf elektronischem Weg enthalten.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                   Mag. Christine Schwarz-Fuchs                                                       Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende