10380 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Meldepflichtgesetz, das Flugabgabegesetz und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert werden (Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020)
Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird Österreich mit weiteren Maßnahmen im Bereich des Abgabenrechts gestärkt aus der COVID-19-Krise kommen. Schwerpunkte dieses Beschlusses des Nationalrates sind Entlastungsmaßnahmen für Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdiener sowie ein Investitions- und Entlastungspaket für Unternehmen. Demnach wird der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer rückwirkend ab 1.1.2020 auf 20% gesenkt werden, um Menschen und Familien mit niedrigen Einkommen schnell und unkompliziert zu unterstützen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die keine Einkommensteuer zahlen, werden mit einer Erhöhung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet. Für Unternehmen wird ein Verlustrücktrag und eine degressive Absetzung für Abnutzung eingeführt sowie Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen verlängert werden. All diese Maßnahmen führen zu einer Stärkung der Kaufkraft und zu einer Belebung der Konjunktur. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werden ebenfalls Entlastungsmaßnahmen wie beispielsweise die Einführung einer Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne oder die Erhöhung der Grenze der Buchführungspflicht gesetzt. Weiters wird die Möglichkeit von elektronisch durchgeführten Verhandlungen geschaffen. Schließlich wird ein weiterer Teil der im Regierungsübereinkommen 2020-2024 beschlossenen ökosozialen Steuerreform durch die Erhöhung der Flugabgabe bei Kurz- und Mittelstrecken umgesetzt.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Rudolf Kaske, Mag. Christine Schwarz-Fuchs, Michael Bernard und Mag. Reinhard Pisec, BA MA.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 07 14
Robert Seeber Sonja Zwazl
Berichterstatter Vorsitzende