10384 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (285 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates am 02. Juli 2020 auf Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz zum Gegenstand hat. Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Parallel zur Verlängerung der Rahmenfrist und höchstmöglichen Dauer der Bildungskarenz oder Bildungszeit in § 81 AlVG werden die entsprechenden Bestimmungen im AVRAG geändert, um Anpassungen der Vereinbarungen über Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für eine Verlängerung einer aufrecht bestehenden Vereinbarung als auch für deren Fortsetzung nach einer allfälligen Corona-bedingten Unterbrechung (Beendigung und Vereinbarung der Fortsetzung).“
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Andrea Michaela Schartel.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 07 14
Dr. Karlheinz Kornhäusl Korinna Schumann
Berichterstatter Vorsitzende