10386 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält folgende Maßnahmen:

-       Streichung des Solidaritätsbeitrages nach dem BSVG in der Höhe von 0,5% der Leistung;

-       Erhöhung der Pensionsversicherungs-Beitragsgrundlage für hauptberuflich im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres;

-       Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge im Ausgleichzulagenrecht von 13% auf 10%;

-       Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung nach dem BSVG auf den Wert im ASVG und GSVG;

-       Entfall des Beitragszuschlages von 3% für Optionsbetriebe.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Lackner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andreas Lackner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Korinna Schumann.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Lackner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                               Andreas Lackner                                                             Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende