10387 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 18. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Frist zur Erstattung des sogenannten Langfristgutachtens vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie um vier Monate verlängert werden, das heißt die Alterssicherungskommission soll den einschlägigen Bericht erst Ende März 2021 und nicht schon Ende November 2020 vorzulegen haben.

Diese Verschiebung beruht auf einer Anregung des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Alterssicherungskommission und ist vor allem einer mangelnden aktuellen Wirtschaftsprognose geschuldet:

Die dem „Langfristgutachten“ zugrunde zu legende Wirtschaftsprognose wird voraussichtlich erst Ende August 2020 zur Verfügung stehen und darüber hinaus auf veralteten Daten auf der Grundlage einer Schätzung vom April 2020 basieren.

Mit der vorgeschlagenen Änderung kann jedenfalls eine höhere Konsistenz zwischen dem Mittel- und dem Langfristgutachten gewährleistet werden.

Im Übrigen prüft auch die EU-Kommission derzeit eine entsprechende Verschiebung in Bezug auf die Erstellung des Ageing Reports.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Lackner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Lackner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                               Andreas Lackner                                                           Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende