10398 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird
Anfang 2020 ist es beim Pflanzenschutz zu Kompetenzbereinigungen zwischen Bund und Ländern gekommen, wodurch dieser Bereich in die allgemeine Zuständigkeit der Länder gewandert ist. Somit ist die Kompetenz des Bundes zur Erlassung von Grundsatzbestimmungen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln entfallen. Außerdem sind neue EU-Verordnungen in den Bereichen Lebens- und Futtermittelrechts, Tiergesundheit, Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel in Kraft getreten. Aufgrund dieser neuen Gegebenheiten sollen alle berührten Bestimmungen durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates novelliert werden.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Peter Raggl.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Peter Raggl gewählt.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 07 14
Dr. Peter Raggl Martin Preineder
Berichterstatter Vorsitzender