10399 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2020 geändert wird

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Verbesserung der Gewässerstrukturen dienen der Herstellung des guten ökologischen Zustandes der Gewässer und erhöhen zusätzlich auch die Widerstandsfähigkeit der Gewässer gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels.

Durch die Bereitstellung von Förderungsmitteln für gewässerökologische Maßnahmen im Umfang von jedenfalls 200 Millionen Euro in den Jahren 2020 bis 2027 aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds wird unbeschadet des im 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan festzustellenden Finanzierungsbedarfs ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EU-WRRL) und zur Belebung der durch COVID 19 eingebrochenen Konjunktur geleistet.

In der Gewässerökologie könnten damit Investitionen in der Höhe von rund 540 Mio. Euro ausgelöst werden und etwa 8.500 Vollzeitäquivalente speziell in lokal/regionalen Unternehmen geschaffen bzw. gesichert werden.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andreas Lackner, Dr. Peter Raggl und Otto Auer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                                      Otto Auer                                                                     Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender