10405 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird

Die durch die Covid-19-Pandemie verursachten Beschränkungen haben sich auch auf die Geschäftsmodelle der Anbieter von Kommunikationsinfrastruktur ausgewirkt. Die Ausbaubedingungen für den 5G-Ausbau wurden ebenfalls beeinflusst, weil dies zu Baustelleneinstellungen bzw. zeitlichen Verschiebungen geführt hat. Gleichzeitig musste die für das Frühjahr 2020 vorgesehene Auktion der 5G-Flächenfrequenzen in den Sommer 2020 verlegt werden. All diese Faktoren führen zu Planungsunsicherheiten beim Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur und deren potenziellen Investoren. Um mehr Planungssicherheit geben zu können und für Unternehmen, die sich am zukünftigen bundesweiten 5G-Ausbau beteiligen, Anreize zu schaffen, wird mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates der frequenzvergebenden Stelle die Möglichkeit gegeben werden, auf Antrag eine befristete Ratenzahlungsmöglichkeit für die Gebote der Bieter bescheidmäßig zu gewähren. Mit dieser verlängerten Zahlungsmöglichkeit wird den betroffenen Unternehmen Planungsspielraum gegeben und die Finanzierung der Investitionen in die Flächenversorgung in den ersten Monaten erleichtert werden. Weiters wird dadurch, ohne zu geringeren Auktionserlösen zu kommen, eine Verbesserung der Liquidität und damit auch der Investitionskraft der betroffenen Unternehmen bewirkt werden. Das ist in Hinblick auf zukünftige wirtschaftliche Impulse ein wichtiges Zeichen. Die Bestimmung ist im Einklang mit dem Unionsrecht, insbesondere der Rahmenrichtlinie 2002/21/EG und der Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG, sowie dem bis 21.12.2020 umzusetzenden Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation.

Die Festsetzung der Stundungszinsen orientiert sich an § 73 Abs. 2 erster Satz Bundeshaushaltsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 139/2001. Damit eine Stundung/Ratenzahlung bereits im derzeit laufenden Auktionsverfahren in Anspruch genommen werden kann, ist eine gesetzliche Verankerung erforderlich.

 

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Wolfgang Beer und Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger gewählt.


Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                         Ing. Isabella Kaltenegger                                                       Stefan Schennach

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender