10414 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und ein Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) geändert werden
Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (353 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, hat der Ausschuss für Familie und Jugend des Nationalrates am 21. September 2020 auf Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und ein Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) geändert werden, zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Infolge der COVID-19 Krise ist die Investitionsneigung der österreichischen Unternehmen zurückhaltend. Zur Schaffung eines Anreizes für Unternehmen während und nach der COVID-19 Krise zu investieren und so Unternehmensstandorte und Betriebsstätten in Österreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und damit auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen, wurde mit dem Investitionsprämiengesetz, BGBl. I Nr. 88/2020, die Einführung einer COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen beschlossen.
Die Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die mit dieser Investitionsprämie für Unternehmen unter anderem verfolgt wird, wirkt sich auch auf die Familien positiv aus, die von dieser Pandemie besonders stark betroffen sind, denn mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht auch der Verlust des Familieneinkommens einher.
Die Investitionsprämie wird dabei als „Allgemeine Maßnahme“ abgewickelt, ist nicht selektiv und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts. Die Maßnahme soll daher nicht aufgrund zur Neige gehender Budgetmittel vorzeitig eingestellt werden.
Mit Stand Anfang September 2020 langten bereits ca. 6.000 Anträge mit einem Investitionsvolumen von ungefähr EUR 7,8 Mrd. bei der Abwicklungsagentur Austria Wirtschaftsservice GmbH ein. Dies bedeutet, dass bereits ca. EUR 780 Mio. von der zuvor maximal zur Verfügung stehenden EUR 1 Mrd. für Genehmigungen der Investitionsprämie in Form von Zuschüssen verwendet sind. Im Sinne der beihilferechtlichen Qualifikation als „Allgemeine Maßnahme“ ist es daher angezeigt, weitere Budgetmittel in Höhe von maximal einer Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen.“
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. September 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Sonja Zwazl, Robert Seeber, Andrea Kahofer, Marco Schreuder, Mag. Christian Buchmann und Mag. Christine Schwarz-Fuchs.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. September 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 09 25
Mag. Christine Schwarz-Fuchs Sonja Zwazl
Berichterstatterin Vorsitzende