10424 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 14. September 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit der Berufsausbildungsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 18/2020, wurde das Instrument der Kurzarbeit auch für Lehrlinge mit gesetzlicher Befristung bis Ende August 2020 ermöglicht, um aufgrund der Her-ausforderungen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt durch Covid-19 auch Lehrbetriebe und damit den Er-halt von Lehrstellen zu unterstützen.
Die Möglichkeit zur – vorübergehenden – Reduktion der betrieblichen Ausbildungszeit zum Zweck der Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfe gemäß § 37b AMSG hat sich in der aktuellen Lage bewährt und soll auch weiterhin genutzt werden können, um Unternehmen mit betrieblicher Kurzarbeit die Aus-bildung von Lehrlingen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Entsprechend dem Ende der COVID-Kurzarbeitsphase 3 soll die Möglichkeit der Kurzarbeit für Lehrlinge bis zum 31. März 2021 befristet werden.
Vorsichtig kann mit bis zu 5 Prozent der betrieblich ausgebildeten Lehrlinge (rund 5.000 Personen) gerechnet werden, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen.
Die neuen Bestimmungen sollen rückwirkend mit 1. September 2020 in Kraft treten.
Der vorliegende Entwurf stützt sich auf den Kompetenztatbestand „Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie“ (Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG).“
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 10 06
Ing. Isabella Kaltenegger Sonja Zwazl
Berichterstatterin Vorsitzende