10430 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Tourismus, Kunst und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird
Die Abgeordneten Karl Schmidhofer, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 23. September 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Allgemeiner Teil
Die Änderung des KMU-Förderungsgesetzes sieht eine im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisensituation stehende Ergänzung vor, mit der Förderungsmaßnahmen zugunsten von Veranstaltungen und Kongressen unabhängig von der Unternehmensgröße des Veranstalters ergriffen werden können.
Besonderer Teil
Zu §°1 Abs. 1:
Die Veranstaltungs- und Kongresswirtschaft ist von der COVID-19-Krise massiv betroffen. Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden. Die im weiteren Verlauf zurückhaltende Konzeption von Veranstaltungen führt zu einer Stagnation in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Durch die Ergänzung wird als weitere Aufgabe des Bundes festgelegt, die durch die COVID-19-Krisensituation zum Erliegen gekommene Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen wieder zu ermöglichen. Dies ermöglicht die Konzeption und Umsetzung von Förderungsmaßnahmen zu diesem spezifischen Zweck Im Hinblick auf die Heterogenität der Veranstalter und den Umstand, dass es primär um die Unterstützung einer Veranstaltung geht, wird klargestellt, dass die Unternehmensgröße des Veranstalters unerheblich ist.
Zu § 1 Abs. 2:
Der Tourismus – besonders die Stadthotellerie und Cateringunternehmen, aber auch Reisebüros und Reiseveranstalter – sind in hohem Ausmaß von Veranstaltungen abhängig. Durch die Ergänzung wird die Belebung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie des kulturellen Angebotes als Zielsetzung der Förderungsmaßnahmen zugunsten von Veranstaltungen und Kongressen festgelegt. Die entsprechende Förderungsmaßnahme wird nach Inkrafttreten der gegenständlichen Gesetzesnovelle durch eine Förderungsrichtlinie gemäß § 4 spezifiziert.
Zu § 5 Abs. 1:
Es erfolgt eine Klarstellung hinsichtlich der Zuständigkeit.
Zu § 6 Abs. 2:
Im Hinblick auf Förderungsmaßnahmen zugunsten von Veranstaltungen und Kongressen wird klargestellt, dass diese mit einem Gesamtbetrag von 300 Millionen Euro begrenzt sind.
Zu § 10 Abs. 1:
Es erfolgt eine Klarstellung hinsichtlich der Zuständigkeit.
Zu § 10 Abs. 1a:
Es erfolgt eine Klarstellung, dass beim Erlass von Förderungsrichtlinien für die Unterstützungsmaßnahmen für Veranstaltungen und Kongresse durch die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zusätzlich zu dem nach § 10 Abs. 1 herzustellenden Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen auch das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport herzustellen ist.“
Im Zuge der Debatte im Tourismusausschuss des Nationalrates haben die Abgeordneten Karl Schmidhofer und Barbara Neßler einen Abänderungsantrag eingebracht, der beschlossen und wie folgt begründet wurde:
„Redaktionelle Änderungen“
Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Mattersberger.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Bettina Lancaster.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Mattersberger gewählt.
Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 11 03
Elisabeth Mattersberger Mag. Reinhard Pisec, BA MA
Berichterstatterin Vorsitzender