10432 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen (Schusswaffenkennzeichnungsgesetz – SchKG) erlassen und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat eine bessere Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen zur Vorbeugung und Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung und die Herstellung einer unionsrechtskonformen Rechtslage betreffend das sogenannte Statutspersonal zum Ziel.
Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:
- Schaffung einer Kennzeichnungsverpflichtung für Schusswaffen, wesentliche Bestandteile von Schusswaffen und Munition
- Festlegung, welche Angaben die Schusswaffen und wesentliche Bestandteile von Schusswaffen aufzuweisen haben
- Aufnahme von Regelungen über die Ermächtigung, Kennzeichnungen durchführen zu dürfen
- Schaffung von Verwaltungsstraftatbeständen
- Ergänzung der bestehenden Rechtsgrundlage im EU-PolKG um das Statutspersonal
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dominik Reisinger und Markus Leinfellner.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 11 03
Dr. Karlheinz Kornhäusl Josef Ofner
Berichterstatter Stv.Vorsitzender