10444 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2020 betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen bei Abgabe aus diesem Lager (COVID-19-Lagergesetz-CO-LgG)
Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage 408 der Beilagen betreffend Budgetbegleitgesetz 2021 hat der Budgetausschuss des Nationalrates am 6. November 2020 auf Antrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen bei Abgabe aus diesem Lager (COVID-19-Lagergesetz-CO-LgG) zum Gegenstand hat. Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Durch die globale Gesundheitskrise der COVID-19-Pandemie waren im Gesundheitswesen etablierte Lieferkanäle versorgungsrelevanter Produkte teilweise unterbrochen und kritische Güter am Markt nicht verfügbar. Der Bund hat daher in Ergänzung zu den etablierten Beschaffungskanälen der Bundesländer vorübergehend die Koordinierung und Sicherstellung der Beschaffung von notwendigen Schutzausrüstungsprodukten, Verbrauchsmaterialien etc. gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG), BGBl. I Nr. 12/2020, übernommen.
Um eine kontinuierliche Versorgung des gesamten Gesundheitssektors sowie des besonders vulnerablen Pflege- und Sozialbereiches während der aktuellen Pandemie sicherzustellen und aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist es erforderlich, auch langfristig die Resilienz zu erhöhen.
Daher soll in Ergänzung zu den Maßnahmen zur laufenden Versorgung auch ein Grundstock an Schutzausrüstungen und medizinischen Produkten vorrätig gehalten werden, um im Fall von Engpässen oder Bedarfsspitzen, diese für einen bestimmten Zeitraum ausgleichen und somit auch dem temporären Ausfall von etablierten Beschaffungswegen bestmöglich entgegenwirken zu können. Die Beschaffung, Verwaltung, Lagerung und Verteilung dieser kritischen Güter erfolgt durch das Bundesministerium für Landesverteidigung.
Das Ziel des COVID-19-Lagers ist die Bereithaltung eines ‚Notvorrats‘ für die Dauer der aktuellen Pandemie. Es soll unter Nutzung der einschlägigen Rahmenvereinbarungen der BBG und unter Wahrung der Rahmenbedingungen des Haushaltsrechtes ein Vorhaben definiert werden, das diese vorausschauende Beschaffung für zukünftige Phasen der Pandemie sicherstellt. Durch das COVID-19-Lager soll keine regelmäßige Versorgung der einzelnen Bedarfsträger erfolgen, sondern eine Krisenbevorratung, die im Bedarfsfall einen Ausgleich von kurzfristigen Einschränkungen in der Versorgung mit Schutzausrüstung ermöglichen, die nicht durch die jeweiligen regionalen Krisenbevorratungen abgedeckt werden können. Dieses Lager soll sich aus noch vorhandenen Beständen aus dem Bundeskontingent und notwendigen ergänzenden Beschaffungen im Wege der BBG von nicht im ausreichendem Ausmaß vorhandenen kritischen Gütern zusammensetzen.
Das Bundesheer ist durch seine langjährige Erfahrung und logistische Expertise die geeignete Institution, strategische Reserven an Schutzausrüstung für die Republik einzulagern und diese auch zu beschaffen.
Die für den Ankauf, die Lagerhaltung und die Verteilung anfallenden Kosten sind aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu bedecken.
Hierfür bedarf es der Schaffung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen, die in Entsprechung des Ministerratsvortrages 30/16 vom 15. September 2020 nunmehr durch das vorliegende Gesetz geschaffen werden.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 12 01
Otto Auer Ingo Appé
Berichterstatter Vorsitzender