10446 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), geändert wird

Die Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 14. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Durch die besonderen Bedingungen im Zusammenhang mit der Corona/COVID-19-Pandemie mussten alle Schulveranstaltungen ab dem 11.03.2020 bis zum Schuljahresende 2019/20 wegen Undurchführbarkeit abgesagt oder verschoben werden. Schulveranstaltungen werden zu einem erheblichen Teil langfristig beschlossen, geplant und gebucht. Aufgrund der sich stetig ändernden epidemologischen Lage könnten auch Schulveranstaltungen für das Schuljahr 2020/21 betroffen. Zahlreiche Schulveranstaltungen wurden zudem aus dem Schuljahr 2019/20 in das Schuljahr 2020/21 verschoben.

Der Fonds soll auf Schulveranstaltungen, die vor dem 11. März 2020 bereits beschlossen waren und deren Durchführung für das Schuljahr 2020/21 vorgesehen war oder die aus dem Schuljahr 2019/20 in das Schuljahr 2020/21 verschoben wurden, ausgeweitet werden.

Die Festlegung eines anteiligen Kostenersatzes mit zunehmender Entfernung des geplanten Durchführungszeitpunktes der Schulveranstaltung zum Beginn der COVID-19 Pandemie ergibt sich aus der mit der zeitlichen Distanz zum Beginn der Pandemie einhergehenden Vorhersehbarkeit des Problems, dass Veranstaltungen möglicherweise nicht wie geplant durchgeführt werden können. Die Abstufung soll abhängig vom dem Zeitpunkt des Abschlusses der vertraglichen Vereinbarungen, welche die Kosten für Stornierungen auslösten oder begründeten, erfolgen. Der 11. März 2020 wurde als Stichtag gewählt, weil spätestens ab diesem Tag aufgrund der Untersagung von Schulveranstaltungen jedem neue Verpflichtungen eingehenden bewusst sein musste, dass der Fall eintreten kann, dass die Veranstaltung möglicherweise aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht durchführbar sein könnte.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Judith Ringer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Markus Leinfellner und Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Judith Ringer gewählt.


Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 01

                              Ing. Judith Ringer                                                Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                  Berichterstatterin                                                                   Stv. Vorsitzende