10449 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU Förderungsgesetz) geändert wird

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 15. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Allgemeiner Teil

Klarstellung durch ausdrückliche Nennung der zuständigen Bundesministerinnen.“

Im Zuge der Debatte im Budgetausschuss des Nationalrates haben die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der beschlossen und wie folgt begründet wurde:

„§ 7 Abs. 2 enthält eine Erhöhung des bisherigen Haftungsrahmens in Höhe von 375 Millionen Euro auf insgesamt 625 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise, von der der Tourismus in Österreich besonders stark betroffen ist, gewinnt diese im Regierungsprogramm vorgesehene Maßnahme weiter an Bedeutung. Jene Betriebe, die trotz Krise investieren wollen und können, gilt es zur Konjunkturbelebung nicht nur mit Zuschüssen, sondern auch mit Haftungen zur Ermöglichung der Gesamtfinanzierung von Projekten zu unterstützen. Da es sich im Tourismus um standortgebundene Investitionen handelt, wird mit dieser Maßnahme auch mittelbar das regionale Bau- und Baunebengewerbe belebt.

Fakt ist auch, dass sich die Bilanzbilder der Tourismusbetriebe (90% KMU) durch die COVID-19-Krise weiter verschlechtern werden und damit eine bankseitige Finanzierung ohne Unterstützung der öffentlichen Hand noch schwieriger werden wird als zuvor. Insofern sichert die Maßnahme den Zugang der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu Kreditfinanzierungen.

Der Haftungsrahmen für Einzelbetriebe gemäß KMU-Förderungsgesetz beträgt derzeit 375 Millionen Euro. Mit Stand 30. September 2020 ist der Haftungsrahmen mit rund 336 Millionen Euro ausgeschöpft. Eine Erhöhung des Haftungsrahmens ist daher notwendig, damit die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ihren Beitrag zur Erholung der österreichischen Wirtschaft nach der COVID-19-Krise leisten kann.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Christine Schwarz-Fuchs.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 01

                                  Robert Seeber                                                                     Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende