10451 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 14. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

I. Allgemeiner Teil

1. Hauptgesichtspunkte:

Mit dem Erkenntnis G 242/2018-16 vom 13. März 2019 hat der Verfassungsgerichtshof § 27 Abs. 10 und § 59 Abs. 3 Z 2 sowie Wort- und Zeichenfolgen in § 59 Abs. 3 Z 1, § 117c Abs. 1 Z 6 und § 125 Abs. 4 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169/1998, als verfassungswidrig aufgehoben. Die Regelungen, wonach die Eintragung in die Ärzteliste und die Streichung aus der Ärzteliste durch den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vorzunehmen sind, hätte nur mit Zustimmung der Länder gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG kundgemacht werden dürfen. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 2020 in Kraft.

Vor allem der Umsetzung dieses Erkenntnisses diente die – auf breiter Basis mit dem Verfassungsdienst, den Ämtern der Landesregierungen und der Österreichischen Ärztekammer umfassend diskutierte – Ärztegesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 86/2020. Die genannte Novelle wurde am 24. Juli 2020 im BGBl. I unter der Nr. 86/2020 kundgemacht. Die im Initiativantrag 706/A ausgewiesene Besonderheit des Normsetzungsverfahrens – die Notwendigkeit der Einholung der Zustimmung der Länder gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG vor Kundmachung als Bundesgesetz – wurde aufgrund eines Versehens im nachparlamentarischen Bearbeitungsprozess nicht berücksichtigt. Eine Möglichkeit, die Kundmachung im Bundesgesetzblatt rückgängig zu machen, besteht nicht. Die vorliegende Novelle sieht daher ein neuerliches Inkraftsetzen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2020 nach Einholung der Zustimmung der Länder vor.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 01

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender