10452 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates soll die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen schaffen, die auf Basis des Rahmenplans 2021 bis 2026 durch Investitionen induzierte Annuitäten über den Zeitraum bis 2075 entstehen und unter Zugrundelegung der aktuellen Zinsprognose dazu ermächtigen, Vorbelastungen in Bezug auf die Annuitäten in Höhe von 39,883 Milliarden Euro in den Finanzjahren 2021 bis 2026 zu begründen. Gleichzeitig soll der vorliegende Beschluss des Nationalrates dazu ermächtigen, im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen gemäß § 42 Abs. 1 (Betrieb) und Abs. 2 (Instandhaltung) des Bundesbahngesetzes Vorbelastungen für den Zeitraum 2021 bis 2026 in Höhe von 8,811 Milliarden Euro zu begründen. Daraus ergibt sich eine Summe von 48,694 Milliarden Euro.

Diese Ermächtigung bezieht sich ausschließlich auf Zuschüsse (Annuitäten) für Investitionen, die bis inklusive 2026 realisiert werden sowie auf Zuschüsse für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung, die bis inklusive 2026 anfallen. Für Zuschüsse (Annuitäten) zu Investitionen sowie Zuschüsse für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung ab 2027 bedarf es einer neuerlichen gesetzlichen Ermächtigung.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Michael Bernard, Günther Novak, Mag. Elisabeth Grossmann und Dr. Peter Raggl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 01

                        Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross                                                     Markus Leinfellner

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender