10459 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden
Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:
1. In Artikel 3 werden nach der Novellierungsanordnung 1. folgende Novellierungsanordnungen 1a und
1 b eingefügt:
„1a. In § 9 Abs. 1 wird das Datum „31. Jänner 2021“ durch das Datum „31. März 2021“ ersetzt.
1b. In § 9 Abs. 3 werden die Daten „31. Jänner 2021“ jeweils durch das Datum „31. März 2021“ ersetzt.“
2. In Artikel 3 wird nach der Novellierungsanordnung 3. folgende Novellierungsanordnung 3a. eingefügt:
„3a. § 17 Abs. 6 lautet:
„(6) § 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2020 tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2021 außer Kraft.““
3. In Artikel 3 lautet die Novellierungsanordnung 4.:
„4. § 17 werden folgende Abs. 7 und 8 angefügt:
„(7) §§ 1, 9, 11a samt Überschrift und § 17 Abs. 3 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.
(8) §§ 6, 7, 11 und 15 treten mit 30. Juni 2021 außer Kraft. § 9 tritt mit 31. März 2021 außer Kraft. § 11a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.““