10466 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

Die Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund der besonderen Herausforderungen durch die COVID-19-Krise bedarf es der Verlängerung der vorgesehenen Legisvakanz im Zusammenhang mit den Beratungsstellen für Gewaltprävention, um deren flächendeckende Beauftragung gewährleisten zu können.

Durch den Entfall der Kostentragung durch den Täter können mögliche „Verstärkungen“ von familieninternen „Spannungen“ und damit Verhinderung von zusätzlichen Gefahrenlagen bei ohnedies schon gegebener angespannter familiärer Budgetlage hintangehalten werden. In einkommensschwachen Schichten, die häufig von diesen sicherheitspolizeilichen Maßnahmen betroffen sind, würde sich dies besonders auswirken.

Der Entfall der Kostentragung durch den Betroffenen befreit allfällige Bewerber um diese Tätigkeit davor, das Risiko übernehmen zu müssen, wenn der Gefährder nicht in der Lage ist, die Kosten tatsächlich zu tragen. Darüber hinaus wird damit der administrative Aufwand bei den Beratungsstellen für Gewaltprävention reduziert. All dies könnte auch ein Anreiz dafür sein, sich vermehrt an einer Ausschreibung zu beteiligen.

Zudem wird der Begriff Gewaltpräventionszentrum aus sprachlichen Gründen durchgängig durch den Begriff Beratungsstelle für Gewaltprävention ersetzt.

Mit Blick auf die Erzielung eines bestmöglichen Beratungsergebnisses scheint es angezeigt, eine Mindestdauer für die Beratung festzulegen.

Ein Jahr nach Inkrafttreten soll eine Evaluierung der durch das Gewaltschutzgesetz 2019 im SPG eingeführten Maßnahmen erfolgen.“

Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss für innere Angelegenheiten des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Im Zusammenhang mit den neu geschaffenen Beratungsstellen für Gewaltprävention und den bisherigen Erfahrungen von Opferschutzeinrichtungen ist eine gemeinsame Evaluierung unter Einbeziehung der bestehenden Einrichtungen vorzunehmen.“

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Mattersberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich das Mitglied des Bundesrates MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Mattersberger gewählt.


Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                        Elisabeth Mattersberger                                                          Robert Seeber

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender