10470 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

Die Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 14. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und auszugsweise wie folgt begründet:

„Personen, die anlässlich eines Studiums staatliche finanzielle Förderungen - wie Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe - beziehen, können daneben eigene Einkünfte nur bis zu einer gewissen Höhe beziehen, ohne dass es zu Kürzungen der staatlichen Leistungen kommt. Bei Familienbeihilfe und Studienbeihilfe galt seit 2015 eine einheitliche Zuverdienstgrenze von jährlich 10 000 Euro. Bei Überschreitung dieser Grenze mussten im Ausmaß der Überschreitung Teile der Familien- oder Studienbeihilfe zurückgezahlt werden. Durch Beschluss des Nationalrates im September 2020 wurde dieser Betrag hinsichtlich des Bezuges von Familienbeihilfe ab dem Kalenderjahr 2020 auf 15 000 Euro angehoben.

Würde die Zuverdienstgrenze für die Studienbeihilfe nicht an jene für die Familienbeihilfe angepasst, hätte dies zur Folge, dass Studierende, die Studienbeihilfe beziehen, von der Anhebung der Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe keinen Nutzen hätten. Bei Erzielung eines Jahreseinkommens über 10 000 Euro würde der Überschreitungsbetrag von der Studienbeihilfe zurückgefordert, obwohl unter Berücksichtigung der Familienbeihilfe Studierende künftig bis zu 15 000 Euro jährlich verdienen können, ohne dass es zu einer Rückforderung käme.

Im Sinne einheitlicher Rechtsfolgen für vergleichbare Tatbestände soll für Studierende beim Bezug von Familien- und Studienbeihilfe wieder eine Zuverdienstgrenze in identischer Höhe hergestellt werden. Gleichzeitig wird die Verfahrensweise bei Überschreitung der Grenze im Studienbeihilfenverfahren jener im Familienbeihilfenverfahren angeglichen.“

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Mag. Bettina Lancaster.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.


Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                               Bernhard Hirczy                                                Mag. Dr. Doris Berger-Grabner

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende