10472 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) geändert wird

 

Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:

1. In Z 1 wird nach dem Wort „Sicherheitsdienstes“ die Wortfolge „im Rahmen ihrer Unterstützungspflicht gemäß § 6“ eingefügt.

2. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. In § 9 erster und zweiter Satz wird dem Wort ‚Voraussetzungen‘ jeweils das Wort ‚Betretungsverboten,‘ vorangestellt.“

3. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. § 9 erhält die Absatzbezeichnung ‚(1)‘ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

‚(2) Vom Betretungsrecht gemäß Abs. 1 nicht erfasst sind Betretungen von auswärtigen Arbeitsstellen, die sich im privaten Wohnbereich befinden, durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.‘“