10473 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Tourismus, Kunst und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG), das Bundesgesetz vom 9. Dezember 1981 über den Kunstförderungsbeitrag (Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981), das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, das Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln (Kunstförderungsgesetz) und das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert werden
Die Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Covid-19-Pandemie betrifft alle gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere aber auch jene der Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Beschränkungen auch noch im Jahr 2021 nachwirken werden und es zu weiteren Einnahmenausfällen für die Zielgruppe der Künstlerinnen und Künstler kommen wird.
Daher ist es erforderlich, die bereits etablierten Instrumente der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie des Covid-19-Fonds im Künstler-Sozialversicherungsfonds, die zur Abfederung von Corona bedingten Einnahmenausfällen von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittlern eingerichtet wurden, zu verlängern und zu flexibilisieren.
Der Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds wurde zur Abfederung von durch Corona bedingten Einnahmenausfällen von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittlern eingerichtet. Coronabedingte Einnahmenausfälle sind auch noch für das Jahr 2021 zu erwarten, sodass der Fonds auch im Jahr 2021 Beihilfen gewähren können soll.
Die derzeit vorgesehene Dotierung soll von bis zu 10 Mio. Euro auf bis zu 20 Mio. Euro erhöht werden, um die Beihilfetätigkeit des Covid-19-Fonds auch im Jahr 2021 sicherstellen zu können.
Die für die Abwicklung des Förderprogrammes anfallenden Verwaltungskosten werden dem Künstler-Sozialversicherungsfonds vom Bund durch gesondert zu schließende Vereinbarung refundiert.
Änderung des Kunstförderungsgesetzes:
Bestimmte Sparten der Kunst- und Kulturbranche sind durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens wegen COVID-19 besonders stark betroffen. Dies gilt beispielsweise für Künstlerinnen- und Künstleragenturen, die von Kurzarbeit und Fixkostenzuschuss kaum profitieren, da ihre Fixkosten verhältnismäßig gering sind und zugleich ein hoher Arbeitsaufwand für permanent nötige Umplanungen besteht, mit dem jedoch kein Umsatz generiert werden kann. Strukturell wirkt diese Problematik auch noch bis nach Aufhebung der Beschränkungen weiter und gefährdet damit die Kunst- und Kulturlandschaft nachhaltig.
Durch die befristete Einführung einer besonderen Förderung im KunstförderungsG soll diesen Bereichen das Überleben gesichert werden, da sie für die Wiederaufnahme des Vollbetriebs im Bereich Kunst und Kultur eine unverzichtbare Rolle spielen.
Änderung des Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG):
Da es auch 2021 noch zu pandemienbedingten Verschiebungen und Absagen von Veranstaltungen kommen wird, soll die Gutscheinlösung für das erste Halbjahr 2021 verlängert werden, danach soll sie für das 2. Halbjahr noch in reduzierter Form weitergelten, nämlich nur mehr für solche Veranstaltungen, die als Ersatz für 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 verschobene Veranstaltungen stattfinden sollten. Das für eine Verschiebung erforderliche Einvernehmen kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent hergestellt worden sein.“
Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Marco Schreuder.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Marco Schreuder gewählt.
Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 12 15
Marco Schreuder Dr. Andrea Eder-Gitschthaler
Berichterstatter Vorsitzende