10475 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Tourismus, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über die Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien

Die Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem wurde 1953 vom Staat Israel auf Grundlage des Gesetzes zur Erinnerung an Holocaust und Heldentum - Yad Vashem (5713/1953) gegründet. Als wissenschaftliche Dokumentations- und Forschungseinrichtung verfügt sie heute über das weltweit größte Archiv betreffend die Verfolgung und Ermordung von Jüdinnen und Juden im Zuge des Holocaust sowie zu den untergegangenen jüdischen Gemeinden Europas, welches laufend ergänzt wird.

Yad Vashem und das Österreichische Staatsarchiv sowie die KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial sind bestrebt, erstellte elektronische (das heißt mittels digitalem Film, digitaler Fotografie oder Scantechnik angefertigte) Reproduktionen („Digitalisate“) ihrer jeweiligen umfangreichen Bestände mit Holocaust-Bezug zum Zweck der weiteren wissenschaftlichen Nutzung in ihre jeweiligen eigenen Archive zu übernehmen. Im Rahmen der bestehenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz), BGBl. I Nr. 162/1999, und auf Grund datenschutzrechtlicher Vorgaben ist eine Verbringung der erstellten Digitalisate derzeit rechtlich nicht möglich.

Auf Grund des Beschlusses der Bundesregierung vom 8. Mai 2019 wurde das dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Abkommen als besonderes Zeichen des Gedenkens am 8. Mai 2019, dem Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges und der Befreiung vom Nationalsozialismus, in Wien unterzeichnet.

Das Abkommen regelt den wechselseitigen Zugang zu relevanten Archivalien für ausgewählte Forscherinnen und Forscher sowie die Herstellung von Digitalisaten davon, damit diese für Forschungszwecke und zur Veröffentlichung genutzt werden können.

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Marco Schreuder.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Elisabeth Grimling und Silvester Gfrerer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Marco Schreuder gewählt.


Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                               Marco Schreuder                                                 Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende