10477 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 – ADBG 2021) erlassen und das Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) geändert wird

 

Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:

1. In Art. 1 lautet  § 1 Abs. 2 Z 8:

         „8. Sportlerinnen bzw. Sportler oder sonstige Personen in Ausübung ihrer sportlichen oder beruflichen Tätigkeit Umgang mit einer Betreuungsperson haben, die wegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen gesperrt ist oder sanktioniert wurde (§ 24 Abs. 4) oder“

2. In Art. 1 § 1 Abs. 2 Z 11 wird nach der Wortfolge „im Zusammenhang mit“ das Wort „potenziellen“ eingefügt und es entfällt die Wortfolge „oder sie durch das Leisten oder Versprechen von Vorteilen von der Übermittlung der Hinweise abhalten oder dies versuchen“.

3. In Art. 1 § 20 Abs. 4 wird das Wort „vorläufige“ durch das Wort „schriftliche“ ersetzt.

4. In Art. 1 § 20 Abs. 8 wird das Wort „vorläufige“ durch das Wort „schriftliche“ ersetzt.