10481 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 geändert wird

Die im Zuge des 4. COVID-19-Gesetzes im Seilbahngesetz geschaffene Möglichkeit, den Ablauf gewisser Fristen mittels Verordnung zu hemmen, ist bis 31. Dezember 2020 befristet.

Mit Hinblick auf die Entwicklung der COVID-19-Pandemie wird mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates diese Verordnungsermächtigung bis Ende des Jahres 2021 verlängert.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                               Martin Preineder                                                       Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender