10482 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Für Taxifahrten, die mittels Kommunikationsdienst bestellt werden, soll eine weitgehend freie Preisvereinbarung ermöglicht werden, auch wenn die Fahrt in einem Tarifgebiet stattfindet;

-       Zur Regelung des vorab zu vereinbarenden Entgelts kann der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau je nach regionalen Verhältnissen Unter- bzw. Obergrenzen festlegen. Für den Fall, dass für ein Tarifgebiet keine Mindestentgelte festgelegt werden, wird eine gesetzliche Untergrenze festgelegt.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Günter Kovacs, Horst Schachner, Michael Bernard, Ernest Schwindsackl, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross, Dr. Peter Raggl und MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder einstimmig gewählt.

Wien, 2020 12 15

                               Martin Preineder                                                       Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender