10490 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 969/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, hat der Verfassungsausschuss am 25. November 2020 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum COVID-19 Begleitgesetz Vergabe zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu Z 1 (§§ 2 und 6):

Der durch Zeitablauf gegenstandslos gewordene § 2 soll entfallen; in diesem Zusammenhang ist die Verordnungsermächtigung des § 6 nicht mehr erforderlich. Auch darüber hinaus wird die Beibehaltung von § 6 nicht als erforderlich gesehen.

Zu Z 2 (§ 3):

Zur Klarstellung wird der Verweis auf § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 in Verbindung mit § 6 COVID‑19‑VwBG beibehalten; die neu vorgeschlagene Fassung des § 2 Z 1 COVID‑19‑VwBG ist im Übrigen gleichlautend mit § 2 Abs. 1 Z 1 COVID‑19‑VwBG. Etwaige zukünftige Änderungen mit Verordnung gemäß § 5 COVID‑19‑VwBG, die Fristen betreffen, sollen in Angelegenheiten der Nachprüfung im Rahmen der Vergabe von Aufträgen keine Wirkung entfalten.

Zu Z 3 und 4 (§ 7):

Die §§ 4 und 5 sollen befristet bis 30. Juni 2021 beibehalten werden, da diese abhängig vom weiteren Verlauf der COVID‑19-Pandemie weiter notwendig sein können.“

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.     gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

und mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2020 12 15

                                  Robert Seeber                                                                      Karl Bader

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender