10491 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das UmsetzungsG RL 2014/54/EU, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Gehaltsgesetz-Novelle, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

             - Angleichung der Endigungs- und Abberufungstatbestände bei Kommissionen

             - Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung

             - Neuregelung der Leistungen im Beschäftigungsverbot

             - Anpassung der Bestimmungen zur Vordienstzeitenanrechnung aufgrund des EuGH-Urteils Rs. C-703/17 („Krah“)

             - Anpassung des Auswahlverfahrens für Lehrpersonen an den Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen an jenes der Lehrpersonen an Bundes- und Pflichtschulen

             - Anpassung des Auswahlverfahrens bei den Besetzungen von leitenden Funktionen im Bereich der Praxisschulen

             - Bedarfsgerechte Anpassung der Ernennungserfordernisse für Hochschullehrpersonal

             - Adaptierung der Richtverwendungen im Bildungsbereich (Anlage 1 BDG 1979) im Hinblick auf die Einrichtung der Bildungsdirektionen mit 1. Jänner 2019, die Einrichtung des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) mit 1. Juli 2020 und auf umfassende Organisationsänderungen im Bereich der Zentralstelle des BMBWF

             - Schaffung einer Regelung zur Herabsetzung der Auslastung für Richterinnen und Richter nach Vollendung des 55. Lebensjahres

             - Schaffung einer Regelung, die es erlaubt, ergänzende Stellungnahmen bei einem beabsichtigten Abweichen von einem Reihungsvorschlag einzuholen

             - Ausdehnung der Dauer des Frühkarenzurlaubs

             - Anpassungen aufgrund der Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft

             - Zweite Woche Pflegefreistellung für die notwendige Pflege eines Kindes mit Behinderung unabhängig vom Alter

             - Anpassung des Nichtraucherschutzes im Bedienstetenschutz

             - Anpassung des Dienst- und Besoldungsrechts an Änderungen des Bundesministeriengesetzes 1986

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                        Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross                                                             Karl Bader

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender