10492 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird

Die Abgeordneten Lukas Brandweiner, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund der offenkundigen Entwicklung der COVID-19-Pandemie ist die bisherige Befristung bestimmter Maßnahmen im Zivildienstgesetz 1986 bis 31. Dezember 2020 nicht ausreichend, um der sich zuspitzenden Lage gerecht zu werden.

Die Verlängerung der mit den Novellen BGBl. I Nr. 16/2020 und Nr. 23/2020 beschlossenen vorübergehenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem außerordentlichen Zivildienst bis 31. August 2021 erscheint daher dringend geboten.

Es handelt sich dabei um die Verlängerung von Sonderverfahrensvorschriften einerseits. Mit diesen wurden vor allem verfahrensbeschleunigende Maßnahmen festgelegt.

Andererseits wurde die Möglichkeit geschaffen, sich eines externen Rechtsträgers zu bedienen, der bei der administrativen Abwicklung unterstützend tätig wird.

Hinsichtlich des Verweises auf § 4 Abs. 1 wird ein Redaktionsversehen bereinigt. Mit der Novelle BGBl. I Nr. 16/2020 wurde dem § 4 Abs. 1 lediglich ein neuer letzter Satz angefügt. Die restlichen Bestimmungen betreffend die Anerkennung von Zivildiensteinrichtungen sollen von den im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie eingefügten Bestimmungen unberührt bleiben.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernest Schwindsackl.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Christoph Steiner.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde BR Ernest Schwindsackl einstimmig gewählt.

Wien, 2020 12 15

                            Ernest Schwindsackl                                                        Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende