10494 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird
Die Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Nach § 15 Abs. 1 steht ein Anspruch auf Elternkarenz bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes und somit bis zum 2. Geburtstag zu. In der Praxis hat zu Verwirrung geführt, dass in § 15b Abs. 3 der falsche und auch völlig unbestimmte Ausdruck „Karenz bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes“ verwendet wird. Dies soll korrigiert werden.“
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marlies Steiner-Wieser, Mag. Christine Schwarz-Fuchs, Heike Eder, BSc MBA und Korinna Schumann.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 12 15
Bernhard Hirczy Korinna Schumann
Berichterstatter Vorsitzende