10497 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

LLDG und LLVG: Alle Landeslehrpersonen der derzeit bestehenden Entlohnungsschemata sollen sich für Leitungsfunktionen bewerben können. Dies bedeutet, dass Ressourcen genützt werden, da diese Lehrpersonen ausreichend Erfahrung mitbringen.

LLDG: Künftig soll auch im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen die Vergütung bereits ab der ersten Vertretungsstunde pro Woche zustehen.

Es erfolgt eine Gleichstellung im LLDG mit den gewerblichen Berufsschullehrpersonen als nun auch hier die Durchführung von Projekten der Qualitätssicherung in die Lehrverpflichtung eingerechnet werden können. Künftig soll es auch an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen für Projekte der Qualitätssicherung die Möglichkeit einer Einrechnung in die Lehrverpflichtung geben.

Im pd-Schema soll für die pädagogisch-fachliche Betreuung der für den lehrplanmäßigen Unterricht verwendeten Informationstechnologie-Arbeitsplätze die Unterrichtsverpflichtung um bis zu drei Wochenstunden vermindert werden können.

Leiterinnen und Leiter von Fachschulen mit mehr als 8 Klassen und mindestens 60 Lehrpersonen-Vollbeschäftigungsäquivalenten sollen künftig eine volle Freistellung von der Lehrverpflichtung erhalten.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Johanna Miesenberger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Peter Raggl und Michael Bernard.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Johanna Miesenberger gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                          Johanna Miesenberger                                                        Martin Preineder

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender