10499 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2020)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen die Bestimmungen zur betrieblichen Kollektivversicherung („BKV“) im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016), BGBl. I Nr. 34/2015, an die mit BGBl. I Nr. 81/2018 erfolgten Änderungen des Pensionskassengesetzes (PKG), BGBl. I Nr. 281/1990, angepasst werden. Insbesondere sollen die Informationspflichten an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte und die Bestimmungen zur Kündigung im Bereich der BKV an den Pensionskassenbereich angepasst werden.

Mit der Einführung der BKV im Jahr 2005 sollte die 2. Säule der Altersvorsorge gefördert werden.
Um arbeits- und steuerrechtlich als BKV zu gelten, muss ein Versicherungsprodukt bestimmte Merkmale aufweisen. Diese Merkmale nähern die BKV einem Pensionskassenvertrag an, ohne dass die BKV ihre Eigenschaft als Produkt der Vertragsversicherung verliert. So sollte ein „Level-Playing-Field“ zwischen Pensionskassen und Versicherungsunternehmen im Bereich der BKV hergestellt werden. Durch die Änderungen des PKG, die mit BGBl. I Nr. 81/2018 erfolgten, ist daher auch eine Anpassung bestimmter Bestimmungen zur BKV erforderlich, um das Schutzniveau der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten und Wettbewerbsbedingungen im Bereich der BKV und im Pensionskassenbereich anzugleichen.

Darüber hinaus sollen redaktionelle Anpassungen erfolgen. Insbesondere sollen gemäß dem Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G), BGBl. I Nr. 104/2017, erfolgten Änderungen auch im Recht der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nachvollzogen werden.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                  Mag. Christine Schwarz-Fuchs                                                       Ingo Appé

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender