10512 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und das Bundesgesetz über eine COVID 19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) geändert werden
Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 26. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Infolge der COVID-19 Krise ist die Investitionsneigung der österreichischen Unternehmen zurückhaltend. Zur Schaffung eines Anreizes für Unternehmen in und nach der COVID-19 Krise zu investieren und so Unternehmensstandorte und Betriebsstätten in Österreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und damit auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen, wurde mit dem Investitionsprämiengesetz, BGBl. I Nr. 88/2020, die Einführung einer COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen beschlossen. Mit BGBl I Nr.110/2020 wurde das für die COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen vorgesehene Budget auf EUR 2 Mrd. aufgestockt.
Die Investitionsprämie wird dabei als „Allgemeine Maßnahme“ abgewickelt, ist nicht selektiv und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts. Die Maßnahme soll daher nicht aufgrund zur Neige gehender Budgetmittel vorzeitig eingestellt werden.
Mit Stand 24. November 2020 langten bereits 48.118 Anträge mit einem Investitionsvolumen von ungefähr EUR 21,6 Mrd. bei der Abwicklungsagentur Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ein. Es ist ein Zuschussvolumen von etwas mehr als EUR 2,24 Mrd. beantragt. Das zur Verfügung stehende Budget von EUR 2 Mrd. ist damit ausgeschöpft. Die aws kann keine Genehmigungen mehr aussprechen. Im Sinne der beihilferechtlichen Qualifikation als „Allgemeine Maßnahme“ ist es daher angezeigt, weitere Budgetmittel in Höhe von maximal drei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.“
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Christine Schwarz-Fuchs, Andrea Kahofer, Stefan Schennach, Sonja Zwazl, Michael Bernard und Korinna Schumann.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 12 15
Ing. Isabella Kaltenegger Sonja Zwazl
Berichterstatterin Vorsitzende